Ratgeber für KMU und Selbstständige
BAFA-Förderung für Unternehmensberatung: Bis zu 80 % Zuschuss
Als BAFA-gelistete Beraterin unterstütze ich Unternehmen mit SEO-, GEO- und Webseiten-Strategieberatung. Eine staatliche Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Auf einen Blick
- Zuschuss
- 50 % in NRW (max. 1.750 €), 80 % in den neuen Bundesländern (max. 2.800 €)
- Berechnung
- auf höchstens 3.500 € Honorar, auch wenn die Beratung mehr kostet
- Antrag
- online beim BAFA, vor Beratungsbeginn, laut aktueller Richtlinie bis 31.12.2026
- Für wen
- KMU, Selbstständige und Freie Berufe mit Sitz in Deutschland
Kein Rechtsanspruch. Über den Zuschuss entscheidet das BAFA nach Prüfung.
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So unterstütze ich Sie bei der BAFA-Förderung
Für viele Unternehmen ist der Papierkram die größte Hürde. Deshalb übernehme ich nicht nur die Beratung, sondern auch die Antragstellung und die Abwicklung der Förderung. Dafür erteilen Sie mir eine Vollmacht auf dem offiziellen Formular des BAFA. Ich berate per Video, für Unternehmen aus ganz Deutschland.
Das übernehme ich für Sie
- Prüfung vorab, ob die Förderung für Sie infrage kommt
- Antrag im Online-Portal des BAFA
- Kommunikation mit der Leitstelle, auch bei Rückfragen
- Beratung und Beratungsbericht
- Zusammenstellung und Einreichung des Verwendungsnachweises
Von Ihnen brauche ich nur
- Ihre Unternehmensdaten
- Ihre Unterschrift auf Vollmacht und Formularen
- Ihre Gegenzeichnung des Beratungsberichts
- die Zahlung des Honorars und den Kontoauszug als Nachweis
Über den Zuschuss entscheidet weiterhin das BAFA. Die Vollmacht macht Ihnen den Weg leichter, eine Zusage ist sie nicht.
BAFA-Förderung im Detail
- Was ist die BAFA-Förderung?
- Wie hoch ist der Zuschuss?
- Antragsfrist: Wie geht es 2027 weiter?
- Wer kann die Förderung beantragenund was wird gefördert?
- Ablauf einer geförderten Beratung
- Typische Fehler, die die Förderung kosten
- Verwendungsnachweis: benötigte Unterlagen
- Der Beratungsbericht
- Begriffe rund um die BAFA-Förderung
- Wahl des Beratungsunternehmens
- Häufige Fragen
Was ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung?
Die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist ein Bundesprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer externen Beratung erhalten. Getragen wird es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, mitfinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Gefördert wird eine Beratung nur, wenn sie von einem beim BAFA registrierten Beratungsunternehmen kommt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Fördersätze nach Standort
Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt vom Standort der beratenen Betriebsstätte ab, nicht vom Sitz des Beratungsunternehmens:
- 50 %, maximal 1.750 € Zuschuss: NRW, übrige alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig
- 80 %, maximal 2.800 € Zuschuss: Neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig), Regionen Lüneburg und Trier
Das Honorar selbst ist nicht gedeckelt. Es richtet sich nach dem Aufwand der Beratung. Für den Zuschuss zählen davon aber höchstens 3.500 €.
Zwei Rechenbeispiele (Honorar netto)
Der Zuschuss beträgt 50 % oder 80 % vom Honorar, je nach Standort des Unternehmens. Gerechnet wird mit höchstens 3.500 € Honorar, auch wenn die Beratung mehr kostet. Der Eigenanteil ist das Honorar minus Zuschuss, also der Betrag, der beim Unternehmen bleibt.
| Honorar | Zuschuss NRW (50 %) | Eigenanteil NRW | Zuschuss neue Bundesländer (80 %) | Eigenanteil neue Bundesländer |
|---|---|---|---|---|
| 2.800 €unter 3.500 € | 1.400 € | 1.400 € | 2.240 € | 560 € |
| 5.000 €über 3.500 € | 1.750 €50 % von 3.500 € | 3.250 € | 2.800 €80 % von 3.500 € | 2.200 € |
Umsatzsteuer
Für Unternehmen mit Vorsteuerabzug berechnet das BAFA den Zuschuss auf das Netto-Honorar. Die Umsatzsteuer holen sie sich ohnehin über die Vorsteuer zurück.
Unternehmen ohne Vorsteuerabzug, zum Beispiel Kleinunternehmer, erhalten den Zuschuss seit dem 15. November 2025 auf den gezahlten Bruttobetrag. Auch hier gilt die Obergrenze von 3.500 €.
Antragsfrist: Wie geht es 2027 weiter?
Letzter Antragstag
31.12.2026
laut aktueller Richtlinie
Die aktuelle Förderrichtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 beim BAFA eingehen. Maßgeblich ist das Datum der Einreichung im BAFA-Portal, nicht der Beratungszeitraum. Wer 2026 beantragt, kann die Beratung auch Anfang 2027 durchführen, innerhalb von sechs Monaten ab dem Informationsschreiben.
Ein Nachfolgeprogramm hat das BAFA bisher nicht veröffentlicht. Sobald es offizielle Informationen gibt, aktualisiere ich diesen Abschnitt.
Tipp: Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich. Dann bleibt Zeit für Rückfragen der Leitstelle vor dem Jahreswechsel.
Wer kann die Förderung beantragen und was wird gefördert??
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition:
- weniger als 250 Beschäftigte
- höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
- Sitz und Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland
- rechtlich selbstständig und am Markt tätig
Auch Einzelunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe können die Förderung beantragen, nicht nur GmbHs und mittelständische Betriebe.
Junge Unternehmen
Ist das Unternehmen bei Antragstellung noch kein ganzes Jahr am Markt, ist zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner (z. B. IHK, Handwerkskammer) nötig. Es darf frühestens drei Monate vor dem Antrag stattfinden.
Wer ist ausgeschlossen?
- Unternehmen und Selbstständige, die selbst beratend oder schulend tätig sind, zum Beispiel Unternehmensberatungen, Coaches und Trainer
- Rechtsanwaltskanzleien, Notariate, Steuerberatungen, Wirtschaftsprüfung und Insolvenzverwaltung
- Unternehmen in Schwierigkeiten oder im Insolvenzverfahren
- gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen
- Unternehmen, an denen die öffentliche Hand oder Religionsgemeinschaften beteiligt sind
- Fischerei und Aquakultur sowie landwirtschaftliche Primärerzeugung
Andere Freie Berufe sind grundsätzlich antragsberechtigt.
Beratung statt Umsetzung
Gefördert werden konzeptionelle und individuelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dazu gehören auch Marketing, Vertrieb und die digitale Sichtbarkeit eines Unternehmens.
Der Grundgedanke ist Hilfe zur Selbsthilfe: Das Unternehmen erhält eine Analyse und konkrete Empfehlungen, die es danach selbst oder mit Partnern umsetzt.
Umfang einer Beratung
Eine geförderte Beratung ist eine Einzelberatung für ein Unternehmen und umfasst höchstens fünf Beratungstage. Die Tage müssen nicht direkt aufeinander folgen. Die Zeit für den Bericht und für Reisen zählt nicht dazu.
Die Beratung kann auch vollständig per Video stattfinden. Am Ende steht ein schriftlicher Beratungsbericht.
Was nicht gefördert wird
- Umsetzung: Webdesign, Programmierung, Texte schreiben, Anzeigen schalten
- laufende Betreuung ohne festes Ende, zum Beispiel eine monatliche Begleitung
- Seminare, Workshops und Gruppenberatungen
- Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen betreffen, zum Beispiel Vertragsentwürfe oder Buchhaltung
- Beratungen, die überwiegend aus Gutachten bestehen
- Beratungen, die überwiegend der Suche nach Fördermitteln dienen
- Beratungen, bei denen das Beratungsunternehmen eigene Produkte oder Leistungen verkaufen will
- Beratungen, die bereits aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden
Ablauf einer geförderten Beratung
- Vollmacht: Den Antrag kann das Beratungsunternehmen optional für das Unternehmen stellen, wenn dieses eine Vollmacht auf dem offiziellen Formular des BAFA erteilt.
- Antrag beim BAFA: Der Antrag wird online im BAFA-Portal gestellt, vor Beratungsbeginn. Dabei wird eine Leitstelle gewählt.
- Informationsschreiben, Angebot und Auftrag: Leitstelle und BAFA prüfen die Voraussetzungen. Erst wenn das Informationsschreiben vorliegt, folgen Angebot und Vertragsunterschrift, und die Beratung darf beginnen. Ab jetzt läuft die Frist von sechs Monaten.
- Beratung: Analyse und Empfehlungen, höchstens insgesamt fünf Beratungstage, auch vollständig per Video möglich.
- Beratungsbericht: Am Ende steht ein schriftlicher Bericht, unterschrieben von Unternehmen und Beratungsunternehmen.
- Zahlung und Verwendungsnachweis: Das Unternehmen zahlt das Honorar vollständig. Danach wird der Verwendungsnachweis bei der Leitstelle eingereicht, vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben.
- Prüfung und Auszahlung: Leitstelle und BAFA prüfen den Verwendungsnachweis. Danach zahlt das BAFA den Zuschuss an das Unternehmen aus.
Die Sechs-Monats-Frist: Sie läuft ab dem Informationsschreiben und gilt für das beratene Unternehmen. Ob sie eingehalten wird, hängt auch von dessen Mitwirkung ab: Unterlagen, Termine, Unterschriften und die Zahlung des Honorars müssen rechtzeitig vorliegen.
Typische Fehler, die die Förderung kosten
- Zu früh gestartet: Beginnt die Beratung, bevor das Informationsschreiben vorliegt, ist die Förderung verloren. Auch ein unterschriebener Beratungsvertrag gilt schon als Beginn.
- Frist verpasst: Der Verwendungsnachweis muss vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben vollständig vorliegen. Fehlen Unterlagen, Unterschriften oder die Zahlung, wird es knapp.
- Zahlung nicht nachweisbar: Das Honorar muss vollständig bezahlt und per Kontoauszug belegt sein. Umsatzanzeigen oder Buchungsbelege reichen nicht.
- Unterschriften fehlen: Vollmacht, Erklärungen, Bericht und Verwendungsnachweis brauchen die Unterschrift des Unternehmens. Fehlt eine, gibt es Rückfragen oder eine Ablehnung.
- Digital unterschrieben: Digitale Unterschriften werden nicht anerkannt. Formulare und Bericht werden ausgedruckt, von Hand unterschrieben und dann hochgeladen.
- Informationsgespräch vergessen: Junge Unternehmen im ersten Jahr brauchen die Bestätigung eines regionalen Ansprechpartners.
- Umsetzung statt Beratung beauftragt: Wer eigentlich eine neue Webseite bauen lässt, erhält dafür keinen Zuschuss.
- Falsches Thema beantragt: Beratungen, die überwiegend Rechts- oder Steuerfragen betreffen oder der Suche nach Fördermitteln dienen, sind ausgeschlossen.
- Kontingent überschritten: Mehr als zwei geförderte Beratungen pro Jahr und mehr als fünf innerhalb der Richtlinie sind nicht möglich.
Verwendungsnachweis: diese Unterlagen werden benötigt
Folgende Unterlagen werden für den Verwendungsnachweis benötigt:
- Verwendungsnachweisformular, unterschrieben
- EU-KMU- und De-minimis-Erklärung mit Auflistung der erhaltenen De-minimis-Beihilfen
- Erklärung zur Charta der Grundrechte der EU
- Beratungsbericht mit Aufstellung der Beratertage und den Erklärungen von Unternehmen und Beratungsunternehmen, beidseitig unterschrieben
- Monitoring-Fragebogen und Fragebogen zu den Grundsätzen des Europäischen Sozialfonds Plus
- Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszug als Nachweis, dass das Honorar vollständig bezahlt ist. Er muss als „Kontoauszug“ bezeichnet sein, Umsatzanzeigen oder Buchungsbelege werden nicht anerkannt. Alternativ eine Bankbestätigung mit Stempel.
- Steuer-ID und die IBAN des Kontos, von dem das Honorar bezahlt wurde
- Nur bei jungen Unternehmen: Bestätigung des Informationsgesprächs
Der Beratungsbericht
Der Beratungsbericht ist das Ergebnis der Beratung und gleichzeitig der wichtigste Teil des Verwendungsnachweises. Er wird vom beratenen Unternehmen und vom Beratungsunternehmen unterschrieben und enthält eine Aufstellung der Beratertage.
Außerdem verlangt das Programm, dass der Bericht auf die Grundsätze des Europäischen Sozialfonds eingeht: Gleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit.
Begriffe rund um die BAFA-Förderung
BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bewilligt den Zuschuss und zahlt ihn aus.
Leitstelle
Eine vom BAFA beauftragte Stelle, zum Beispiel die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV in Bonn. Sie wird beim Antrag gewählt und prüft Antrag und Verwendungsnachweis vor.
Informationsschreiben
Die Rückmeldung nach dem Antrag. Es bestätigt die formalen Voraussetzungen und nennt die Frist für den Verwendungsnachweis. Eine Bewilligung ist es nicht.
Verwendungsnachweis
Die Unterlagen nach der Beratung, die belegen, dass die Beratung stattgefunden hat und bezahlt wurde.
Bemessungsgrundlage
Der Betrag, auf den der Fördersatz angewendet wird, höchstens 3.500 € je Beratung.
Betriebsstätte
Der Standort des Unternehmens, der beraten wird. Er entscheidet über 50 % oder 80 %.
De-minimis-Beihilfe
Eine Kleinbeihilfe nach EU-Recht. Der BAFA-Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Deshalb wird erklärt, welche solcher Beihilfen das Unternehmen bereits erhalten hat.
Regionaler Ansprechpartner
Zum Beispiel IHK oder Handwerkskammer. Er führt das Informationsgespräch für junge Unternehmen.
Worauf Sie bei der Wahl des Beratungsunternehmens achten sollten
Gefördert wird nur, wer beim BAFA als Beratungsunternehmen registriert ist. Dafür prüft das BAFA unter anderem, ob das Unternehmen überwiegend von Unternehmensberatung lebt und ein Qualitätssicherungssystem nachweist. Die Registrierung allein sagt aber noch nichts darüber, ob das Unternehmen fachlich zu Ihrem Thema passt.
- BAFA-Registrierung: Fragen Sie nach, ob das Beratungsunternehmen beim BAFA gelistet ist.
- Fachliche Passung: Kennt sich das Beratungsunternehmen mit genau Ihrer Fragestellung aus?
- Klarer Umfang: Steht im Angebot, was Teil der Beratung ist und was nicht?
- Feste Honorare: Transparente Preise statt Erfolgshonoraren.
- Ehrliche Aussagen: Niemand kann Ihnen den Zuschuss zusagen. Das entscheidet allein das BAFA.
- Schriftlicher Bericht: Konkrete, umsetzbare Empfehlungen statt eines Berichts für die Schublade.
FAQ
Häufige Fragen, ehrliche Antworten
Was rund um Zuschuss, Zahlung und Fristen am häufigsten unklar ist.
Nein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Das Informationsschreiben erlaubt den Beratungsbeginn, ist aber keine Bewilligung. Über den Zuschuss entscheidet das BAFA nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Ja. Sie zahlen zuerst das volle Honorar an das Beratungsunternehmen. Die Zahlungsmodalitäten stehen im Angebot. Für die Förderung wichtig: Das Honorar muss vollständig bezahlt sein, bevor der Verwendungsnachweis eingereicht wird.
Nachdem der Verwendungsnachweis vollständig eingereicht und von Leitstelle und BAFA geprüft wurde. Der Zuschuss wird an Ihr Unternehmen ausgezahlt. Eine feste Bearbeitungszeit nennt das BAFA nicht.
Nach dem Informationsschreiben stehen sechs Monate für Beratung, Zahlung und Verwendungsnachweis zur Verfügung. Die Beratung selbst ist in der Regel deutlich kürzer. Den Zeitplan legt das Angebot fest.
Ja. Die Beratung findet vollständig per Video statt.
Ja. Die aktuelle Richtlinie erlaubt bis zu fünf geförderte Beratungen je Unternehmen, höchstens zwei pro Kalenderjahr. Maßgeblich ist das Datum des Antrags. Da Anträge nach aktuellem Stand nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich sind, sind in diesem Jahr noch bis zu zwei Beratungen drin. Jede Beratung braucht einen eigenen Antrag und ist ein eigenes, abgeschlossenes Projekt mit eigenem Thema.
Dieselbe Beratung darf nicht zusätzlich aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden. Andere Programme für andere Vorhaben schließt das nicht aus. Was im Einzelfall gilt, regelt die jeweilige Richtlinie.
Die geförderte Beratung endet mit dem Bericht. Umsetzen können Sie selbst oder mit einem Dienstleister. Die Umsetzung ist nicht Teil der Förderung.
Quellen (Stand: 21. Oktober 2026): BAFA-Programmseite „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ mit allen Merkblättern und Formularen · Förderrichtlinie vom 14.12.2022 (BAnz AT 23.12.2022 B1), geändert am 12.12.2024 (BAnz AT 23.12.2024 B1)
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